Verkannte Gefahr "Elektrosmog" - Medien

Aufstand gegen Handy-Masten (D)
EXPRESS vom 28. 04. 01
großer Artikel Seite 2

Studie bestätigt Gefahr - Grüne verlangen Kinderschutz
von Dagmar Kaiser
Berlin - Die Angst geht um. Die Angst vor Strahlung durch Handy-Masten. Jetzt bestätigt ausgerechnet eine von der Telekom-Tochter T-Mobil in Auftrag gegebene Studie: Handy-Strahlen können das Immunsystems schwächen und Krebs fördern. Auch die Zukunftsaussichten sind für viele beunruhigend: Wegen der UMTS-Technik müssen in den nächsten Jahren bis zu 60.000 Mobilfunkanlagen aufgestellt werden. Doch dagegen formieren sich immer mehr Bürgerproteste. Der Grünen Umweltexperte Winfried Hermann zum EXPRESS: „Der Protest gegen die Sendeanlagen hat Ausmaße angenommen, die vergleichbar sind mit der Antiatomkraftbewegung. Hunderte von Initiativen haben sich schon gebildet.“ Beispiel: Düsseldorf-Gerresheim. Dort protestieren Eltern gegen eine Sendeanlage auf dem Dach eines Gymnasiums. Bergeweise landeten Sorgenbriefe bei Hermann, Vize-Chef des Umweltausschusses. Fragen über Fragen: Wie gefährlich sind Mobilfunkanlagen wirklich? Zur Gesundheitsgefahr: Seriöse Einzelstudien schlagen Alarm. Grund: Hochfrequente elektromagnetische Strahlen erwärmen das Gewebe. Endgültige Beweise gibt es nicht. Zuerst läuft eine weltweite Großstudie. Im Zusammenhang mit der T-Mobilstudie deutet sich laut Computermagazin c`t ein Skandal an. T-Mobil wurden demnach die Ergebnisse schon im Mai 2000 mitgeteilt. Das Unternehmen soll darum gebeten haben, die Studie unter Verschluß zu halten, bis „mit einem von T-Mobil zu benennenden wissenschaftlichen Expertengremium“ eine Debatte stattgefunden habe. Da diese bisher nicht stattfand, entschloß sich das Institut zur Veröffentlichung, schreibt c`t.

Der Grünen Experte Hermann verlangt, daß Bund und Länder handeln: „Nur weil es noch nicht bewiesen werden kann, kann ein Risiko nicht von vorn herein ausgeschlossen werden. Daher sollte Vorsorge getroffen werden.“ Um das Gesundheitsrisiko klein zuhalten, müssen die Grenzwerte gesenkt werden. Doch damit ist der Mast neben dem Kindergarten nicht verhindert. Der Grünen Plan: Die Kommunen müssen stärker beteiligt werden und mehr Informationsrechte und ein befristetes Einspruchsrecht erhalten. Auch die Länder könnten laut Hermann über die Landesbauordnung eingreifen. Mobilfunksender sollten einem Genehmigungsverfahren unterliegen. Hermann will, daß im Baurecht sensible Zonen durch Einführung eines Mindestabstand ausgeschlossen werden: „Wir schlagen vor, daß Kindergärten, Krippen, Krankenhäuser oder Schulen im Umkreis von 200 Metern keine Anlage installiert werden darf.

Kommentar von Gerd Ernst Zesar, Bürgerwelle-Eifel (02441-6049)
Der sogenannte GRÜNEN-Experte weiß nicht wo von er spricht. Wir klären gerne darüber auf, daß je nach Abstrahlwinkel und Leistung der Anlagen relevante Belastungen noch in mehr als 1,5 km Distanz zu Sendeanlagen angetroffen werden können. Zudem ist bereits öffentlich bekannt, daß Prof. Peter Semm im Auftrag der Telekom bereits 1996 über Tierversuche herausgefunden hat, daß unter Bedingungen wie sie in Funkkeulen von ca. 50.000 Mobilfunksendeanlagen angetroffen werden können,

60 % des Nervensystems falsch arbeitete!

Diese Ergebnisse wurden von hinzugezogenen amerikanischen Wissenschaftlern bestätigt und von Experten der Telekom anerkannt. Die Ergebnisse wurden bereits 1996 bei der Telemetriekonferenz in Garmisch-Partenkrichen von der Telekom autorisiert vorgetragen und das Abstract im Programmheft veröffentlicht.

Daß die Telekom 1 Jahr lang der Öffentlichkeit brisante Untersuchungsergebnisse vorenthält, passt zu Stil des Herrn Sommer, dem - wie wir alle wissen - Falschbewertungen des Immobilienvermögens der Deutschen Telekom in Milliardenhöhe vorgeworfen wird. Millionen von Kleinanlegern mussten durch den Kursverfall herbe Verluste einstecken!

Prof. Dr. A. Volger, staatlich vereidigter Gutachter, Bad Münstereifel:
„Die öffentlich verbreitete Behauptung, daß die Schutzwirkung gegeben sei, ist von den zuständigen Behörden aufgestellt und daher als wissentliche Falschinformation anzusehen.

Dies entspricht rechtlich allen Merkmalen des Betrugs (Unterschiebung/Verbreitung falscher Informationen, Herbeiführung von Fehlentscheidungen, vollendeter Gesundheits- und stets auch Vermögensschaden); Der Vorgang schließt grob fahrlässige bis absichtlich Gefährdung und Körperverletzung mit ein.“

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