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Verkannte
Gefahr "Elektrosmog" - Medien
Aufstand gegen Handy-Masten (D)
EXPRESS vom 28. 04. 01
großer Artikel Seite 2
Studie
bestätigt Gefahr - Grüne verlangen Kinderschutz
von Dagmar Kaiser
Berlin
- Die Angst geht um. Die Angst vor Strahlung durch Handy-Masten.
Jetzt bestätigt ausgerechnet eine von der Telekom-Tochter
T-Mobil in Auftrag gegebene Studie: Handy-Strahlen können das
Immunsystems schwächen und Krebs fördern. Auch die
Zukunftsaussichten sind für viele beunruhigend: Wegen der UMTS-Technik
müssen in den nächsten Jahren bis zu 60.000 Mobilfunkanlagen
aufgestellt werden. Doch dagegen formieren sich immer mehr Bürgerproteste.
Der Grünen Umweltexperte Winfried Hermann zum EXPRESS: Der
Protest gegen die Sendeanlagen hat Ausmaße angenommen, die
vergleichbar sind mit der Antiatomkraftbewegung. Hunderte von Initiativen
haben sich schon gebildet. Beispiel: Düsseldorf-Gerresheim.
Dort protestieren Eltern gegen eine Sendeanlage auf dem Dach eines
Gymnasiums. Bergeweise landeten Sorgenbriefe bei Hermann, Vize-Chef
des Umweltausschusses. Fragen über Fragen: Wie gefährlich
sind Mobilfunkanlagen wirklich? Zur Gesundheitsgefahr: Seriöse
Einzelstudien schlagen Alarm. Grund: Hochfrequente elektromagnetische
Strahlen erwärmen das Gewebe. Endgültige Beweise gibt
es nicht. Zuerst läuft eine weltweite Großstudie. Im
Zusammenhang mit der T-Mobilstudie deutet sich laut Computermagazin
c`t ein Skandal an. T-Mobil wurden demnach die Ergebnisse schon
im Mai 2000 mitgeteilt. Das Unternehmen soll darum gebeten haben,
die Studie unter Verschluß zu halten, bis mit einem
von T-Mobil zu benennenden wissenschaftlichen Expertengremium
eine Debatte stattgefunden habe. Da diese bisher nicht stattfand,
entschloß sich das Institut zur Veröffentlichung, schreibt
c`t.
Der
Grünen Experte Hermann verlangt, daß Bund und Länder
handeln: Nur weil es noch nicht bewiesen werden kann, kann
ein Risiko nicht von vorn herein ausgeschlossen werden. Daher sollte
Vorsorge getroffen werden. Um das Gesundheitsrisiko klein
zuhalten, müssen die Grenzwerte gesenkt werden. Doch damit
ist der Mast neben dem Kindergarten nicht verhindert. Der Grünen
Plan: Die Kommunen müssen stärker beteiligt werden und
mehr Informationsrechte und ein befristetes Einspruchsrecht erhalten.
Auch die Länder könnten laut Hermann über die Landesbauordnung
eingreifen. Mobilfunksender sollten einem Genehmigungsverfahren
unterliegen. Hermann will, daß im Baurecht sensible Zonen
durch Einführung eines Mindestabstand ausgeschlossen werden:
Wir schlagen vor, daß Kindergärten, Krippen, Krankenhäuser
oder Schulen im Umkreis von 200 Metern keine Anlage installiert
werden darf.
Kommentar
von Gerd Ernst Zesar, Bürgerwelle-Eifel (02441-6049)
Der sogenannte GRÜNEN-Experte weiß nicht wo von er spricht.
Wir klären gerne darüber auf, daß je nach Abstrahlwinkel
und Leistung der Anlagen relevante Belastungen noch in mehr als
1,5 km Distanz zu Sendeanlagen angetroffen werden können. Zudem
ist bereits öffentlich bekannt, daß Prof. Peter Semm
im Auftrag der Telekom bereits 1996 über Tierversuche herausgefunden
hat, daß unter Bedingungen wie sie in Funkkeulen von ca. 50.000
Mobilfunksendeanlagen angetroffen werden können,
60
% des Nervensystems falsch arbeitete!
Diese
Ergebnisse wurden von hinzugezogenen amerikanischen Wissenschaftlern
bestätigt und von Experten der Telekom anerkannt. Die Ergebnisse
wurden bereits 1996 bei der Telemetriekonferenz in Garmisch-Partenkrichen
von der Telekom autorisiert vorgetragen und das Abstract im Programmheft
veröffentlicht.
Daß
die Telekom 1 Jahr lang der Öffentlichkeit brisante Untersuchungsergebnisse
vorenthält, passt zu Stil des Herrn Sommer, dem - wie wir alle
wissen - Falschbewertungen des Immobilienvermögens der Deutschen
Telekom in Milliardenhöhe vorgeworfen wird. Millionen von Kleinanlegern
mussten durch den Kursverfall herbe Verluste einstecken!
Prof.
Dr. A. Volger, staatlich vereidigter Gutachter, Bad Münstereifel:
Die öffentlich verbreitete Behauptung, daß die
Schutzwirkung gegeben sei, ist von den zuständigen Behörden
aufgestellt und daher als wissentliche Falschinformation anzusehen.
Dies
entspricht rechtlich allen Merkmalen des Betrugs (Unterschiebung/Verbreitung
falscher Informationen, Herbeiführung von Fehlentscheidungen,
vollendeter Gesundheits- und stets auch Vermögensschaden);
Der Vorgang schließt grob fahrlässige bis absichtlich
Gefährdung und Körperverletzung mit ein.
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