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Verkannte
Gefahr "Elektrosmog" - lesenswert
Grundsätzliches zur biologischen Relevanz der niederfrequent
gepulsten elektromagnetischen Felder insbesondere des Mobilfunks
nach GSM und DECT
Wie gefährlich sind Handys wirklich?
Prof.
Dr. Lebrecht von Klitzing, Lübeck
Die derzeitige Grenzwertreglung hinsichtlich biologischer Wirkungen
zu elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern bezieht
sich auf die Angaben der ICNIRP (International Commission for Non-Ionizing
Radiation Protection), wonach bei den angegebenen Intensitäten
keine biologischen Wirkungen "nach dem derzeitigen Stand der
Wissenschaft" auftreten. Nicht erwähnt wird, dass diese
Aussage sich auf akute Wirkungen beschränkt. Keine Erfahrungen
haben diese Gremien zur biologischen Wirkung bei Langzeitexpositionen.
Hier ist also schon massive Kritik an der Verfahrensweise anzubringen.
Während
akute Wirkungen über die physikalischen Gesetzmäßigkeiten
der Thermodynamik prinzipiell logisch einzuordnen sind, versagen
die aus dem Strommodell gewonnenen Erkenntnisse vollständig
bei den zahlreichen Hinweisen der schwachen Feldwirkung. Dieses
betrifft auf der einen Seite die Feldbelastungen durch Energieversorgungssysteme,
also 50 Hz elektrische und magnetische Felder. Auf der anderen Seite
sind es die gut dokumentierten und überwiegend nachvollziehbaren
Beschwerden, insbesondere durch Expositionen im näheren Umfeld
von GSM-Mobilfunkbasisstationen. Eine weitere ernst zu nehmende
Variante ist in den letzten Jahren dazugekommen: das schnurlose
Haustelefon nach dem DECT-Standard. Wie die Mobilfunkbasisstation
sendet auch dieses System ununterbrochen und unabhängig von
einem geführten Telefonat.
Die
Reaktion des biologischen Systems lässt nicht lange auf sich
warten. Abhängig von der persönlichen Konstitution und
eventueller Vorbelastung durch andere Schadstoffe (Holzschutzmittel,
Pestizide, Insektizide u.a.), wie auch relevanter Langzeitexposition
in sonstigen technischen elektromagnetischen Feldern kommt es zu
einer Skala auffälliger Gesundheitsstörungen. Es beginnt
mit Schlaflosigkeit, Konzentrationsstörungen, Aggressionen
(insbesondere bei Kindern), Ohrensausen (Tinnitus), Herzrhythmusstörungen
bis hin zum veränderten Blutbild mit nicht ausgereiften Erythrozyten
(Folge: mangelnde Sauerstoffversorgung). Diese Korrelationen
sind vielfältig bekannt. Sie werden jedoch von den Betreibern
dieser genannten funktechnischen Anlagen deshalb ignoriert, weil
der unmittelbare Zusammenhang nicht erkennbar ist. Es ist offenkundig,
dass hier der Umstand missbräuchlich genutzt wird, dass der
biologische Organismus erst bei der längeren Exposition die
Störungen aufweist.
In
allen Fällen sind die Grenzwerte nach der 26. Verordnung zum
Bundesimmissionsschutzgesetz unterschritten, was nunmehr zur Diskussion
auffordert, wieweit diese dort fixierten Grenzwerte sich an der
Realität hinsichtlich einer biologischen Wirkung orientieren.
Grundsätzliches Prinzip der gesamten Grenzwertreglung ist,
den energetischen Eintrag soweit zu reduzieren, dass es nicht zu
einer kritischen Erwärmung des Biosystems kommt, wobei eine
geringfügige Erhöhung der Körpertemperatur von 0.5
K (z.B. von 36,5 °C auf 37,0 °C) nach 6 Minuten Expositionszeit
als tolerabel angesehen wird. Bei den gepulsten elektromagnetischen
Feldern des GSM-Standards (D-Netz, E-Netz) wird ausschließlich
der Hochfrequenzanteil berücksichtigt und geht als gemittelter
Wert in die Berechnung ein. Alle wissenschaftlichen Erkenntnisse
zu der besonderen biologischen Relevanz der periodisch gepulsten
Felder finden keine Berücksichtigung. Schon vor Einführung
des GSM-Standards war darauf hingewiesen, dass über die Periodizität
der niederfrequenten Feldänderungen in das biologische Regelsystem
eingreift. Das Wirkungsmodell ist bis heute unbekannt, was aber
nicht dazu führen darf, diese erhebliche biologische Relevanz
zu ignorieren. So ist z.B. ist das besondere Wirkungspotential periodischer
Lichtblitze (Stroboskop-Effekt) auf physiologische Parameter wohlbekannt.
Es ist die strenge Periodizität der Blitzfolge, die bei gegebener
Disposition zu einem epileptischen Anfall oder zu massiven Irritationen
führen kann. Der Unterschied zu dem gepulsten elektromagnetischen
Feld des GSM-Standards ist die wesentlich höhere Grundfrequenz
der sichtbaren elektromagnetischen Welle. Untersuchungen zu dem
genannten Phänomen haben deutlich gezeigt, dass nicht die Trägerfrequenz
die entscheidende Größe ist, sondern die Modulationsart.
Insofern ist es hinreichend falsch, den Grenzwert nur über
die Hochfrequenz zu definieren. Es muß die Erkenntnis einfließen,
dass die klassischen thermodynamischen Gesetzmäßigkeiten
hier nicht ausschließlich gelten.
So
ist der internationalen Literatur zu entnehmen, dass für gepulste
elektromagnetische Felder weitaus geringere Leistungsflußdichten
zur biologischen Wirkung führen als die derzeitigen Modellberechnungen
hergeben. Gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Feldimmissionen
dürfen also keinesfalls von vornherein als psychosomatisch
bedingt eingeordnet werden, nur weil ein plausibles Wirkungsmodell
fehlt. Vielmehr erscheint es notwendig, die derzeitigen Erfahrungswerte
in die Diskussion mit einzubeziehen. Hierzu gehört vor allem
auch die Erkenntnis, dass der Zeitfaktor der Immission zu berücksichtigen
ist: eine kurzzeitige Exposition in der Nähe einer Basisstation
ist anders zu bewerten als die Dauerbelastung in einer sich in der
Nähe befindlichen Wohnung. Auch das
kurzzeitige Telefonat mit einem Handy gehört nicht in diese
Diskussion, wenn auch kurzzeitige Emissionen in der Intensität,
wie sie von einem Handy ausgehen nach neuesten Untersuchungen die
Durchlässigkeit der Blut-Hirn-Schranke erhöhen. Hier besteht
dann durchaus die Gefahr, dass hirnschädigende Substanzen im
weiteren Verlauf zu Krankheitsbildern führen. Aber
auch hier ist der akute Effekt, auf den sich letztlich die
Grenzwerte beziehen, nicht gegeben.
In
diesem konkreten Zusammenhang muß auf eine Konferenz im EU-Parlament
in Brüssel (29.06.2000) hingewiesen werden, bei der es zu der
sehr schwerwiegenden Äusserung des
WHO-Vertreters (Michael Repacholi) kam, dass die WHO selbst aufgrund
nicht eigener Forschungsaktivitäten sich ausschließlich
auf Informationen von außen stützt. In der nachfolgenden
Diskussion stellte sich heraus, dass die von der Forschergruppe
aus Lund (Schweden) vorgestellten Ergebnisse der Durchlässigkeit
der Blut-Hirn-Schranke durch GSM-Felder keine Berücksichtigung
gefunden haben und nach Aussage von Repacholi nicht nachvollziehbar
seien, da eine in Auftrag gegebene Studie zu einem anderen Ergebnis
gekommen ist. Nicht erwähnt wurde von ihm, dass diese Studie
von der Industrie unterstützt wurde. Vielmehr beteuerte er
mehrmals die durch die Rechtsabteilung der WHO gesicherte Neutralität.
Weiterhin verschwiegen wurde von ihm, dass die Expositionsbedingungen
anders gewählt wurden, sowohl von der Leistungsdichte als auch
Expositionszeit. Der Hinweis verschiedener anwesender
Wissenschaftler auf die nicht-linearen Dosis-Wirkungs-Beziehungen
wurde von Repacholi zwar teilweise akzeptiert, aber in diesem Fall
als nicht relevant dargestellt. Diese Einstellung
eines offiziellen Vertreters der WHO wurde einstimmig kritisiert.
Vor allem vor dem Hintergrund, dass sich Behörden in Deutschland
auf das Bundesamt für Strahlenschutz berufen, dieses sich an
der ICNIRP orientiert, die ihrerseits sich auf Informationen der
WHO stützt.
Hier
offenbart diese Taktik die Fragwürdigkeit, wieweit diese Institution
überhaupt kompetent sind, eine fachlich einwandfreie Entscheidung
zu treffen. Auch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation
und Post (RegTP) betreibt keine eigene Forschung, vielmehr bezieht
diese ihre Informationen zum Gefährdungspotential einer Mobilfunksendeanlage
wiederum vom Bundesamt für Strahlenschutz (ebenfalls ohne eigene
Forschungsaktivitäten). Die Behauptung
in jeder Standortbescheinigung, dass die Sicherheitsbestimmungen
dem Stand der Wissenschaft entsprechen, ist wissentlich falsch.
Hier
muß mit aller Deutlichkeit hinterfragt werden, welchen Informationswert
die Angaben haben.
Offensichtlich
haben sowohl die WHO als auch die ICNIRP als auch das BfS deren
Kompetenzen selbst definiert. Die Legitimation zu den Aussagen haben
sich alle genannten Institution selbst gegeben, wenn man den dort
praktizierten Informationskreislauf analysiert. Mit Sicherheit erfüllt
der Gesetzgeber in Deutschland mit der 26. BImSchV bei den gepulsten
elektromagnetischen nicht das Vorsorgeprinzip.
Aus
den bisherigen Erfahrungen sollten in jedem Fall folgende Werte
unterschritten werden:
GSM-Standard
100µW/m2 (10 nW/cm2)
DECT 10 µW/m2 ( l n W/cm2).
Hierzu
muß jedoch betont werden, dass bei diesen angegebenen Leistungsdichten
biologische Effekte schon bei einer Kurzzeitexposition im Minutenbereich
nachweisbar sind; über Langzeitexposition gibt es derzeit keine
fundierten wissenschaftlichen Daten. Einig ist man sich aber darin,
dass die o.a. Werte bei einer Dauerexposition reduziert werden müssen.
Erfahrungswerte aus den Beobachtungen von Ärzten und Kliniken
zeigen, dass auch bei einer Absenkung der oben genannten Werte,
die zu einer akuten Reaktion fuhren, um den Faktor 10 es zu gesundheitlichen
Problemen kommen kann.
Solange
keine systematische Forschung auf diesem Gebiet durchgeführt
ist, sollte man sich im Rahmen einer sinnvollen Vorsorge auf die
Erfahrungswerte von Baubiologen beziehen. Hier wurde aufgrund bisheriger
Erkenntnisse zur Wirkung gepulster Hochfrequenzfelder folgende Skala
einer gesundheitlichen Beeinträchtigung entwickelt:
keine
Anomalie schwache Anomalie starke Anomalie extreme Anomalie
<0.1µW/m2 0.1 - 5 µW/m2 5-100 µW /m2 > 100
µW/m2
Die
hier vorgenommene Einteilung erfolgt in Anomalie"-Graden.
Der Bereich "keine Anomalie" ist in Industrie- und Wohngebieten
durchaus häufig anzutreffen. Zum Vergleich: Noch bei 0,005
u W/m2 ist die optimale Funktion eines Handys gewährleistet.
So ist es unumstritten, dass es in den Bereichen mit starker
und extremer Anomalie zu einer Häufung gesundheitlicher Beeinträchtigungen
kommt. Diese Erfahrungswerte sollten im Rahmen der Vorsorge
solange in der Diskussion zu den Feldwirkungen berücksichtigt
werden, bis fundierte wissenschaftliche Daten zu den athermischen
Wirkungen vorliegen.
Um
dem Vorsorgeprinzip zu genügen, dürfte die Installation
von Mobilfunkbasisstationen in Wohnbereichen weiträumig nicht
erfolgen. Die von den Betreibern vorgebrachten technischen Probleme
sind konkret nicht nachvollziehbar; vielmehr steht die kostengünstige
Einbindung in die vorhandene Infrastruktur (Energieversorgung, Einspeisung
in das Netz) im Vordergrund. Unverantwortlich ist es angesichts
der sich häufenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen
derartige Anlagen in der Nähe von Schulen, Kindergärten,
Seniorenheimen zu betreiben. Auch wenn die Betreiber immer wieder
auf die Standortgenehmigung der Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post (RegTP) verweisen, sollte jeder wissen,
dass die dort formulierte scheinbare Ungefährlichkeit entsprechend
den Vorgaben des BfS auf akuten Feldwirkungen basiert. Mit keinem
Wort wird auf die besondere biologische Relevanz periodisch gepulster
Hochfrequenzfelder eingegangen.
Gerd Ernst Zesar
Mitglied im Vorstand der internationalen Gesellschaft für
Interdisziplinäre Wissenschaft
Sprecher der Bürgerwelle Eifel
Desaster in den Funkkeulen von Sendeanlagen
Starke bis extreme Anomalien schädigen hochsignifikant die
Gesundheit
Wirkungen je nach Sendeleistung noch kilometerweit
Bestätigung unsrer Recherchen durch Medizinphysiker
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