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Verkannte
Gefahr "Elektrosmog" - wissenschaftliche Infos
Mobilfunk und seine Technikfolgen - Sachstand und Handlungsbedarf
Die
Situation der derzeit angewandten Sendetechnologie des Mobilfunks
ist im Spannungsfeld einerseits der Betreiber und der gesetzlichen
Regelungen, und andererseits der bekanntgewordenen Gesundheitsschäden
und des Schutzanspruches der Bevölkerung leider immer noch
umstritten - zum Nachteil der Bevölkerung.
Daher diese Darlegung.
Ausgangslage
Der Mobilfunk verfügt derzeit über 4 bestimmungsgemäß
flächendeckende Netze mit zusammen rd. 50.000 Basisstationen
(weitere 40.000 für UMTS sind geplant) und ca. 35 Millionen
Handys. Angewandte Technologie ist das seinerzeit (vor 1996) innovative
Zeitschlitzverfahren (GSM) mit niederfrequent periodisch gepulsten
elektromagnetischen Hochfrequenzwellen. Dazu kommen weitere Millionen
sog. Schnurlos-Telefone nach dem ebenfalls gepulsten DECT-Prinzip.
Nutzung und Nutzen sind bedeutend, man kann von einem erheblichen
Wirtschaftsfaktor und einer echten Infrastruktur-Komponente sprechen.
Schlüssel
für Genehmigung von Bau und Betrieb der Sendeanlagen ist die
26. BImSchV., die u.a. Grenzwerte für den Abstand von Personen
bei bestimmter Sender-Strahlungsenergie vorsieht. Dies und z.B.
die Tatsache, dass Anlieger und Kommunen bei der Planung und Genehmigung
nicht zu beteiligen sind, wird als bekannt vorausgesetzt und hier
nicht weiter dargestellt. Für Handys und Schnurlose gibt es
keine entsprechenden Normen.
Die
Frage einer eventuellen oder tatsächlichen Gesundheitsgefährdung
durch die derzeit angewandte Technik des Mobilfunks beschäftigt
seit längerem außerordentlich viele Menschen. Handys
und Schnurlose kann man ja noch in eigener Entscheidung nutzen oder
nicht, aber der Sendestrahlung der Basisstationen ist jedermann
ständig ausgesetzt.
Wegen
der aufgetretenen Schäden und der zahlreichen Berichte über
gesundheitsschädliche Wirkungen, und zugleich eines erkennbaren
"Bau-Booms" von Antennen entstand zunehmend erhebliche
Besorgnis in der Bevölkerung; es gründeten sich deshalb
u.a. weit über 6.000 Bürgerinitiativen, und viele Gerichtsverfahren
zeigen, dass sich die Bürger ernsthaft wehren. Da die offiziellen
Stellen stereotyp "es ist alles in Ordnung, höchstens
besteht Forschungsbedarf..." signalisieren, fühlen sich
viele Menschen schutzlos und sind verärgert - so muss leider
auch bereits über Bau-Blockaden und Sendemast-Beschädigungen
berichtet werden. Eine Politisierung der Bürgerinitiativen
ist absehbar.
Bedauerlicherweise
wird die Diskussion durch massiven Interesseneinfluss sehr "gelenkt"
und hat in Politik und auch in wissenschaftlichen Kreisen noch immer
nicht (überall) oder wieder den kritischen Stellenwert und
die notwendige Unabhängigkeit erreichen können, die angesichts
der Gefahren und bereits eingetretenen Schäden erforderlich
ist.
Stand
der Wissenschaft zur Gesundheitsgefährdung
Als umfangreiche kritische Sichtung der wissenschaftlichen Literatur
läßt die sog. ECOLOG-Studie keinerlei Zweifel mehr, dass
die hochfrequente und gepulste elektromagnetische Sendestrahlung
von Antennen-Basistationen, Handys und schnurlosen Haustelefonen
mit unterschiedlichsten Effekten nachweisbar und wesentlich gesundheitsbeeinflussend
und -schädlich ist. Dabei sind allerdings noch nicht alle Wirkungsmechanismen
völlig aufgeklärt, was aber an der Tatsache des Ergebnisses
"Schaden" nichts ändert.
K.
Hennies, H.-P. Neitzke, H. Voigt, Ecolog-Institut Hannover: Bewertung
des wissenschaftlichen Erkenntnisstandes unter dem Gesichtspunkt
des vorsorgenden Gesundheitsschutzes (Auftrag der Deutschen Telekom)
Dies
steht hier auch stellvertretend für die zahlreichen weiteren
Einzelberichte aus Wissenschaft und Praxis, sowie für
die laufend weiter kommenden zahlreichen Berichte über viel
Leid und Schäden. Zahl und Aussagekraft der Dokumente sind
erdrückend und gehen weit über das theoretisch erforderliche
Maß (eines einzigen begründeten Zweifels) hinaus, das
zum Widerlegen von Unbedenklichkeitsannahmen ausreichend wäre.
Die
derzeit bekannten Versuche, die ECOLOG-Studie zu relativieren und
nicht anerkennen zu müssen, sind völlig unqualifiziert
und lassen massive Voreingenommenheit erkennen.
Soweit
bisher erkennbar, dürfte die periodische niederfrequente Pulsung
auch bei sehr geringen Einstrahlungsdosen einen oder den entscheidenden
Beitrag zur Schädlichkeit ausmachen.
Ein
besonderes Problem (zahllose Berichte über Gesundheitsschäden
incl. deren Behebung durch Außerbetriebnahme) stellen hierbei
die DECT-Schnurlos-Telefone dar, die bekanntlich dauernd senden
(auch wenn der Hörer aufliegt); aber hier ist ja eine wesentlich
gefahrlosere Ersatztechnik (CT1+) verfügbar.
Schutzwirkung
der Grenzwerte
Die bestehenden Grenzwerte in der maßgeblichen 26. BImSchV.
beruhen ausschließlich auf der Untersuchung von thermischen
Wirkungen der Sendestrahlung auf das Gewebe, sie sind also nur rein
energetisch und integrierend und glätten die Pulsungseffekte.
Die biochemisch-neurologischen Wirkungen der periodisch gepulsten
Senderstrahlung (d.h. nicht ein energetischer, sondern ein
Steuerungs- und Resonanzeinfluss) auf den lebenden Organismus wurden
nicht untersucht, ein vorgesehenes Projekt dazu nicht in Auftrag
gegeben; vorgelegte warnende Berichte wurden ignoriert bezw. (GUS-Unterlagen)
weggelegt. Der seinerzeitige "Stand der Technik" war formal
gekennzeichnet durch die Feststellung von Prof. Dr. Bernhardt
(Leiter der Deutschen Strahlenschutzkommission) 1996: "...
hinsichtlich der athermischen Wirkungen besteht noch Forschungsbedarf
..."
Die
Grundlagen sind also lückenhaft und hinsichtlich der Behauptung,
für alle Wirkungen gültig zu sein, gefälscht! Weiterhin
ist in der Verordnung die Pulsung nicht parametrisiert, der erforderliche
(3-stufige) Nachweis der generellen Unbedenklichkeit ist nicht bzw.
nicht korrekt durchgeführt, Langzeitwirkungen sind nicht berücksichtigt,
Vorsorgewerte fehlen.
Daher
ist durch die 26. BImSchV. eine Schutzwirkung nicht gegeben, die
gesetzliche Regelung ist damit ohne substantiellen Gehalt. Trotzdem
wurde die Verordnung in Kraft gesetzt und der Sendebetrieb aufgenommen.
Prof.
Dr.-Ing. A. Volger, Bad Münstereifel: Zur Schutzwirkung der
26. BImSchV. bezüglich Senderleistungen
Zusätzlich
ist darauf hinzuweisen, dass die oft zitierte internationale Basis
ICNIRP für die deutsche gesetzliche Regelung keinerlei Mandat
hat (auch nicht von der WHO), sondern lediglich ein privater e.V.
ist.
Rechtslage
Der Betrieb der Sendeanlagen ist formalrechtlich durch die 26. BImSchV.
voll abgedeckt; konsequenterweise gibt es auch ein OVG-Urteil (Koblenz)
dahingehend, dass "... der Bürger die Sender-Einwirkungen
zu dulden habe, solange die Grenzwerte eingehalten werden..."
Jedoch lt. Prof. Kniep: Der bestehende vorsorgelose Zustand und
die Praxis von Genehmigung und Betrieb der Mobilfunkstationen
sind wegen der Verletzung des ranghohen Grundrechtes der Unversehrtheit
sowie der Untätigkeit der zuständigen Behörden demgegenüber
verfassungswidrig.
Prof.
Dr. Kniep, Rechtsanwalt, Heilbronn: Die Vereinbarkeit von neuen
wissenschaftliche Erkenntnissen über Mobilfunksendeanlagen
mit der Grenzwertfestlegung in der 26. BImSchV.
Es
muss auch zur Beweiskorrektheit zurückgekehrt werden: Nicht
der Geschädigte hat die Schädlichkeit oder gar die Gefahr
zu beweisen, sondern die Anlagenbetreiber sind originär zum
Nachweis der Unbedenklichkeit verpflichtet; alles andere bedeutet
unzulässige und quasi rechtsbeugende Beweislastverschiebung.
Vergl. dazu auch die Regelungen im Produkthaftungsgesetz. Angesichts
der Unkorrektheit in der 26."Schutz"Verordnung reicht
beweissystematisch eigentlich eine "Plausible Anscheinsvermutung"
aus, wie sie beispielsweise beim Auffahrunfall regelmäßig
gegeben ist.
Zusätzlich
wird auf die vielen, auch internationalen Gerichtsurteile verwiesen,
die sich auf die Schädlichkeit der Mobilfunkstrahlung als bewiesene
Grundlage für ihre Entscheidung stützen (u.a. Österreichischer
Bundesgerichtshof).
Wirkungen
auf die Bevölkerung
Eine
epidemologische Vorstudie des Landes Kärnten mit der Universität
Wien weist nun auch in der Fläche eindeutig nach, dass die
Strahlung der Mobilfunk-Basisstationen rd. 70% aller immittierten
Strahlungsenergie ausmacht und ganz eindeutig korreliert beeinträchtigende
bzw. schädigende Wirkungen auf die Gesundheit der Bevölkerung
hat.
Univ.Prof.
Dr. M. Kundi, Wien, Dr. M.-L. Mathlaschitz, Klagenfurt, Erste Ergebnisse
der Studie über Auswirkungen von Mobilfunk-Basisstationen auf
Gesundheit und Wohlbefinden
Vergl.
hierzu im Tierbereich die flächenausgedehnte sog. "Rinderstudie"
in Bayern.
Weiterhin darf hingewiesen werden auf die kürzlich erschienene
Studie der Universität Mainz, in der Beeinträchtigungen
der Gedächtnis-Regeneration durch Mobilfunk-Einstrahlung nachgewiesen
werden; das bedeutet u.a. die Übertragbarkeit von entsprechenden
Ergebnissen aus Tierversuchen für den Humanbereich.
Bevölkerungs-
und gesundheitspolitische Relevanz
Die
weiteren Schäden an der Unversehrtheit der Bevölkerung
sind also offenkundig programmiert, und zwar flächendeckend
und wegen der noch bevorstehenden Langzeitwirkungen progressiv.
Welcher Umstand könnte wohl noch die Annahme in Zweifel ziehen,
dass die von vielen Wissenschaftlern geäußerten Befürchtungen
sämtlich so eintreten werden?
Demgegenüber
sind die Mobilfunk-Betreiber nicht gegen Schadensersatzansprüche
aus dem Sendebetrieb versichert; d.h. dass die Betreiber, wenn sie
denn mit den Forderungen konsequent konfrontiert würden (schon
jetzt geben Tausende Ihre "Verletzung" als Unfallmeldung
an die Krankenkassen), nicht mehr zahlungsfähig wären;
das bedeutet dann auch, dass die Umsätze und Ergebnisse an
die Shareholder gegangen sind und die Folgekosten der Allgemeinheit
zugemutet werden. Die gesundheits- und wirtschafts-politischen Folgen
sind ja jetzt schon erkennbar, und ein Desaster muss befürchtet
werden.
Forschungsbedarf
und Herstellung von Unabhängigkeit und Mitwirkung
Leider
sind die bereits ab 1993 verfügbaren Forschungsergebnisse und
Warnhinweise sämtlich unterdrückt worden, Forscher
wurden verunglimpft, und eigene Projekte zur Erforschung der Wirkung
der gepulsten Sendestrahlung wurden wissentlich nicht unternommen;
z.B. tauchen die damals übergebenen Unterlagen aus den GUS-Staaten
erst jetzt wieder auf...
Unbestritten
ist natürlich der generelle Bedarf an weiterer Forschung, insbesondere
zu den eigentlichen biologischen Wirkungsketten, den Wirkungen aus
Langzeitexposition, und natürlich zur Erreichung einer verträglichen
Technologie oder Technik-Variante.
Nicht
erforderlich jedoch ist Forschung, um die Schädlichkeit der
derzeit angewandten Technik überhaupt zu beweisen, sie ist
Tatsache, und zwar weit deutlicher bewiesen, als durch die allenfalls
erforderlichen "begründeten Zweifel" - etwas pointiert
formuliert: Eine nasse Wand in einem Bau ist nicht deshalb einstweilen
nicht nass, weil man noch nicht weiß, woher das Wasser kommt
...
Die
derzeitigen Regelungen müssen daher als obsolet angesehen werden.
Keinesfalls dürfen Forschungsprogramme zum Aufschieben der
Revision der prekären gesetzlichen und praktischen Situation
führen; außerdem: wer garantiert denn, dass diese Ergebnisse
dann nicht wiederum irgend vorgeschobenen "Wissenschaftskriterien"
nicht genügen? - Es besteht also statt legalistischen Aufrechterhaltens
ein sofortiger Bedarf zur Revision der 26.BImSchV.
Die
Vereinbarungen der Betreiber mit den kommunalen Spitzenverbänden
sind absolut unzureichend (die bisher in der Standortfrage
der Sender praktisch entmündigten Kommunen erfahren jetzt nur
früher, was sie nicht ändern können, aber sollen
die Auseinandersetzung mit den Bürgern führen...). Die
neuesten Vereinbarungen des Kanzleramtes mit den Betreibern
dürften leider auf dem gleichen unzulänglichen Niveau
liegen.
In
der Tat besteht dagegen möglicherweise ein ganz anderer Ermittlungs-Bedarf:
Wer hat das alles zu verantworten, und wer hat dem pflichtwidrig
Vorschub geleistet?
Erforderlich
ist wohl auch eine sorgsame neue, paritätische bzw. unabhängige
Besetzung der entsprechenden verantwortlichen Gremien (z.B. Bundesämter,
Strahlenschutzkommission), die die jetzige Situation zumindest mit
geduldet haben.
Auch
folgendes sollte überdacht werden: Die Aufteilung unserer Wissenschaftslandschaft
in sehr viele Einzel-Kompetenzbereiche sowie die zu geringe Basis-Finanzausstattung
machen diese abhängig von Drittmittelprojekten, wobei Aufgabe
und Ergebnisverwendung nicht mehr unabhängig sind, und in der
übergreifende Projekte (wie sie z.B. im Mobilfunkbereich von
der Technik bis zur Medizin hätten stattfinden sollen) kaum
interessenfrei zustandekommen.
Die
Zukunft: Gesetzgeberischer Handlungsbedarf
Es
geht ganz sicher nicht um die Abschaffung des Mobilfunks, sondern
bei Erhalt von dessen unbestrittenem Kern-Nutzen (vielleicht bei
einigen Komfort-Einschränkungen) um das Erreichen einer gefährdungsminimalen
unbedenklichen Technik.
Benötigt
wird dazu ein klares Umdenken im politischen Bereich, nämlich
Wiederherstellen des rechtlichen Gleichgewichts:
Nicht
alleinige Wertschätzung der derzeitigen Regelungen, die ja
offenkundig unkorrekt basiert sind und die Schutzwirkung nur fälschlich
behaupten, und demgegenüber systematisch-beharrliches Ignorieren
aller anderslautenden Berichte sowie Anfordern immer neuer akribischer
wissenschaftlicher Beweise,
sondern
gleichgewichtiges rechtliches Gehör für alle Argumente,
sowie Vorrang der Gesundheits- und Unversehrtheits-Vorsorge vor
Wirtschaftlichen Interessen.
Konkret
sind gesetzgeberische Sofortmaßnahmen folgender Art zu veranlassen,
wobei durchaus eine Vermeidung unökonomischer Sprünge
anzustreben ist:
- Außerkraftsetzen
der 26. BImSchV., insbesondere Stop für Bau und Betrieb neuer
Basisstationen nach "bisheriger Technik und bisherigem Recht",
- Weiterbetrieb
vorh. Stationen, vorläufige Senkung der derzeitigen Sendeenergien
auf ein zu diskutierende Niveau (denkbar ist z.B. 1/100, in bebautem
Gebiet 1/1000),
- Mitsprache-
und Genehmigungsrecht der Kommunen, auch rückwirkend,
- Rückbau
von Sendern auf "sensitiven "Standorten (Kindergärten,
Schulen usw.),
- Sammelverfahren
für Schadensmeldungen, z.B. über die Gesundheitsämter,
sowie Klärung der Kostenverantwortung,
- Rechtskonforme
Vorgaben zur Regelung der Beweislasten,
- Versicherungspflicht
für die Betreiber gegen Schadensansprüche aus dem Sendebetrieb,
- Keine
Werbung, sondern Warnung vor Handys (insbes. für Kinder),
- Verbot
der DECT-Schnurlos-Telefone (stattdessen verfügbar: CT1+
Geräte)
Als
Langfristige Maßnahmen für einen dauerhaften unbedenklichen
Zustand sind erforderlich:
- Einrichtung
einer wirklich unabhängigen paritätisch besetzten Strahlenschutz-Kommission
zur Lenkung der weiteren Aktivitäten,
- Forschung
besonders zur periodischen Pulsung (ggf. auch dann ein Verbot),
- Entwicklung
und Aufbau schadensminimaler Technik, dazu Richtlinien-Erarbeitung,
- Revision
bzw. Novellierung der 26. BImSchV., Festlegung eines Überprüfungs-Rhythmus,
- Richtlinien
auch für die Handys und die SchnurlosTelefone,
- Regelung
des Rechts auf individuelle Abschirmmaßnahmen bei Betroffenen,
- Übergangsfrist
derzeitiger Zustand - Neue Lösung.
Die
Bürger haben Anspruch auf ungeteilte Sicherheitsanstrengungen
der Politik, gegen wen oder was auch immer. Im Bereich Mobilfunk
bedeutet das: Ende der bevölkerungsweiten Vernachlässigung
der Unversehrtheit und der Desinformation, sondern ein klares Bekenntnis
der Verantwortlichen, die Dinge nunmehr aufzuarbeiten - alles andere
ist eine Beschädigung unserer Zukunft und wäre unseres
Rechtsstaates unwürdig.
Bitte
setzen auch Sie sich dafür ein.
A.
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